Verpackungsgesetz-Novelle praxisnah ausgestalten
Bei der heutigen Anhörung zur Novelle des Verpackungsgesetzes im Umweltausschuss des Bundestages hat der Handelsverband Deutschland (HDE) die starke Betroffenheit der Branche durch neue Anforderungen hervorgehoben.
Die Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch und Milchmischgetränke ab 2024 bewertet der HDE aus Hygienegründen weiterhin kritisch. Die Pfandpflicht auf Saftverpackungen ab 2022 wird nach Einschätzung des HDE eine zumindest vorübergehende Verschlechterung der Rezyklatqualität mit sich bringen.
Um das verpflichtende Angebot von Mehrwegalternativen sinnvoll auszugestalten und Lebensmittelverschwendung vorzubeugen, sollte die Verpflichtung aus Sicht des Handels an eine direkte Kundenbestellung geknüpft sein. So wäre sichergestellt, dass nicht dauerhaft, falls keine individuelle Bestellung des Kunden vorliegt, trotzdem beide Verpackungsarten befüllt angeboten werden müssen. Zudem weist der HDE darauf hin, dass es auf dem Markt bis auf wenige Ausnahmen noch keine entsprechenden Mehrwegsysteme für To-Go-Verpackungen gibt. Daher ist eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um mindestens ein Jahr auf 2024 nötig. Auch bei den neu eingeführten Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister plädiert der HDE für eine praxisnahe Ausgestaltung.
Zur Stellungnahme des HDE: https://bit.ly/3mMpilh