Verpackungsgesetz-Novelle: Handel sieht Licht und Schatten
Die am vergangenen Freitag final vom Bundesrat beschlossene Novellierung des Verpackungsgesetzes birgt aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) Licht und Schatten.
Durch das neue Gesetz wird die Pfandpflicht erheblich ausgeweitet. So werden ab Anfang 2022 fast alle Einwegkunststoffflaschen und Dosen pfandpflichtig, unabhängig von ihrem Inhalt. Der HDE begrüßt die für die Umsetzung vorgesehene Übergangszeit, sieht allerdings auch Schwachstellen in der Ausgestaltung und Herausforderungen für den Einzelhandel.
Bis Mitte 2022 muss die Pfandpflicht für alle betroffenen Verpackungen eingeführt werden. Der HDE bewertet diese Übergangszeit von einem halben Jahr positiv, da sie den Abverkauf bereits im Handel befindlicher Getränkeverpackungen ermöglicht und Verpackungen nicht zu einem Stichtag aus dem Sortiment genommen oder ersetzt werden müssen.
Weiterhin warnt der HDE vor einer zumindest vorübergehenden Verschlechterung der Rezyklatqualität. Saftflaschen aus Kunststoff etwa besitzen bis heute recyclingschädigende Barriereschichten, die die Qualität des Rezyklats beeinträchtigen. Unverändert kritisch sieht der HDE aus Hygienegründen auch, dass ab 2024 Milch und Milchmischgetränke unter die Pfandpflicht fallen.
Das neue Verpackungsgesetz stellt Gastronomie und Lebensmittelhandel zudem vor die Herausforderung, ab 2023 Mehrwegalternativen anbieten zu müssen. Werden wie an einer Salatbar im Supermarkt Verpackungen vor Ort frisch mit Waren befüllt, muss künftig auch eine Alternative zur Einweg-Plastikverpackung angeboten werden. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es jedoch bislang keine entsprechenden Mehrwegsysteme für To-Go-Verpackungen. Sinnvolle Mehrwegsysteme müssen in der gegebenen Zeit zunächst aufgebaut werden.