Minijobs im Handel: Keine Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt davor, das Erfolgsmodell Minijob in der öffentlichen Debatte unberechtigt in ein schlechtes Licht zu rücken.
Aktuell sind rund 780.000 Minijobber im Einzelhandel beschäftigt. Obwohl die Anzahl der Minijobber seit vielen Jahren rückläufig ist, bleiben sie im Handel weiterhin von großer Bedeutung und unterstützen etwa bei der Abfederung branchentypischer Stoßzeiten mittags oder abends. Arbeitsrechtlich gelten für Minijobs keinerlei Besonderheiten. So besteht auch im Minijob Anspruch auf alle üblichen Arbeitnehmerschutzrechte. Nur im Sozial- und Steuerrecht gelten Sonderregelungen. Auch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind Minijobs daher sehr beliebt und werden meist ganz gezielt angefragt. Das entscheidende Argument für die Aufnahme einer Minijob-Tätigkeit ist bei den Beschäftigten häufig der Erhalt des Entgelts „brutto für netto“. Insbesondere Personen, die studieren, Angehörige pflegen, Kinder betreuen oder ihre Rente aufbessern möchten, bevorzugen daher häufig ganz bewusst einen Minijob.
„Im Einzelhandel wird keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch Minijobs verdrängt. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Minijobber in der Branche um rund 150.000 zurückgegangen und das obwohl die Gesamtbeschäftigung im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen ist“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Seit 2011 ist die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel um mehr als 190.000 Stellen gewachsen. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sind trotz der Corona-Krise und dank Kurzarbeit weiterhin rund 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt.
Nach Einschätzung des HDE braucht es Anpassungen, um das Erfolgsmodell Minijob auch langfristig zu erhalten. Neben einer einmaligen Anhebung der Einkommensgrenze auf 600 Euro im Monat ist ein Mechanismus zur weiteren Flexibilisierung der Einkommensgrenze notwendig. Die im Sondierungspapier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthaltene Vereinbarung zu Minijobs bewertet der HDE daher positiv. „Der Passus sieht eine Flexibilisierung der Einkommensgrenze bei den Minijobs vor. Aus Sicht des Handels geht das in die richtige Richtung“, so Genth weiter.