Corona-Hilfen: Weiterer Anpassungsbedarf nach wichtiger Verlängerung
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die beschlossene Verlängerung der Überbrückungshilfe III, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei den Antragskriterien und den Förderhöchstgrenzen.
Die Corona-Hilfen sollten ursprünglich Ende des Jahres auslaufen, wurden nun aber bis Ende März 2022 verlängert. Der HDE kritisiert, dass Unternehmen für die Beantragung auch künftig mindestens 30 Prozent Umsatzverlust nachweisen müssen.
„In vielen Handelsbranchen sind die Gewinnspannen sehr niedrig. Schon bei geringen Verlusten geraten Händlerinnen und Händler daher in eine schwierige Lage“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine Beantragung der Überbrückungshilfen müsse folglich auch bei Umsatzverlusten von weniger als 30 Prozent ermöglicht werden. Hinzu komme, dass die Folgen der zurückliegenden, monatelangen Lockdowns bis heute zu spüren seien. „Häufig ist das Eigenkapital der Handelsbetriebe durch die lange Zeit der pandemiebedingten Schließungen aufgebraucht. Anhaltende oder erneute Umsatzeinbrüche können sie nicht selbst auffangen“, betont Genth. Zudem müssen jetzt die Höchstgrenzen für eine Förderung angehoben werden, da ansonsten viele Unternehmen leer ausgehen, obwohl jetzt nochmals harte Maßnahmen den Handel treffen werden. Bund und Länder müssten deshalb die Wirtschaftshilfen nochmals anpassen. „Mit Blick auf die bundesweit weiterhin angespannte Corona-Situation und die erneuten harten Maßnahmen ist es wichtig, dass sich der Handel jederzeit auf wirksame Unterstützung verlassen kann“, so Genth weiter.