Betriebsverfassungsgesetz: HDE warnt vor voreiligen Reformen
Angesichts der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigten Verschärfungen bei der Behinderung von Betriebsratsgründungen warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen eines solchen Vorhabens für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Betrieben in Deutschland.
Heil plant, die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen künftig von der Justiz bereits auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgen zu lassen. Der HDE lehnt diesen Vorstoß angesichts der schon heute existierenden Strafen bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz ab.
„Dieses Misstrauen gegenüber den Arbeitgebern ist nicht gerechtfertigt“, betont der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Arbeitgeber und ihre Teams arbeiteten in unzähligen Unternehmen in ganz Deutschland sehr vertrauensvoll zusammen. Während der Pandemie sei das Vertrauen innerhalb der Betriebe häufig noch deutlich gewachsen. Der Vorstoß von Bundesarbeitsminister Heil gefährde diese Entwicklung nun fahrlässig. Zudem stehe die Behinderung der Betriebsratswahl bereits unter Strafe. „Eine Betriebsratswahl zu behindern, ist schon heute streng verboten und kann gemäß Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden“, so Haarke weiter. Hinzu komme, dass der Gesetzgeber erst im letzten Jahr durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eine erhebliche Ausweitung des besonderen Kündigungsschutzes im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen vorgenommen habe. Mit der angekündigten Verschärfung bei der Rechtsdurchsetzung drohten nun weitere Regulierungen in einem Bereich, der vor allem von seiner vertrauensvollen Zusammenarbeit lebe.
„Der Staatsanwaltschaft fortan die Pflicht auferlegen zu wollen, von Amts wegen und somit ohne vorherige Anzeige zu ermitteln, ist der falsche Ansatz“, so Haarke. Viel sinnvoller wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein breit angelegter und gesamtgesellschaftlicher Diskurs darüber, an welchen Stellen das seit Jahrzehnten bewährte Betriebsverfassungsgesetz modernisiert werden könnte, um das Potenzial der Digitalisierung zukünftig voll auszuschöpfen. In einem so sensiblen und zugleich wichtigen Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sei Gründlichkeit besonders wichtig. „Ein Schnellschuss könnte hier fatale Konsequenzen haben“, warnt Haarke.