E-Ladesäulen: Einzelhandel fordert passgenauere Förderung – neue Vorgaben unnötig und schädlich
Mit Blick auf den morgigen Ladesäulengipfel im Bundesverkehrsministerium macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass der Einzelhandel schon heute eine zentrale Anlaufstelle zum Aufladen von Elektroautos ist. Gleichzeitig betont der Verband, dass ein weiterer Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur besser auf die Branche zugeschnittene Förderprogramme braucht. Zudem sieht der HDE neue Vorgaben und Pflichten zum Aufbau von Ladesäulen als unnötig und schädlich an.
„Der Handel ist nicht die Tankstelle der Zukunft, die Branche erkennt aber ihre besondere Rolle beim Ausbau der Ladeinfrastruktur an. Schon heute ist in Deutschland jeder dritte Schnellladepunkt auf den Parkplätzen des Einzelhandels installiert. Die Handelsunternehmen treiben den Ausbau weiter voran, dafür müssen dann aber auch die politischen Rahmenbedingungen stimmen, unnötige Vorgaben und Bürokratie hemmen diesen Prozess“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Einzelhandel in Deutschland betreibt bereits heute mehr als 15 Prozent aller öffentlichen Ladepunkte insgesamt und mehr als 30 Prozent aller öffentlichen Schnellladepunkte. Im laufenden Jahr hat die Branche schon mehr als 800 Schnelladepunkte aufgebaut und wird weitere 2.400 Ladepunkte errichten.
„Der Einzelhandel ist ein maßgeblicher Akteur bei der Errichtung von Ladesäulen. Dem muss die Politik aber auch endlich bei ihren Förderprogrammen Rechnung tragen. Nach wie vor stellen die Voraussetzungen für die volle Förderung von Ladesäulen viele Handelsunternehmen vor unlösbare Probleme“, so Genth. So sei es den Händlern oft schlicht nicht erlaubt, ihre Parkplätze und die dortigen Ladesäulen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zugänglich zu machen. Denn häufig sprechen Vorschriften aus dem Lärmschutz dagegen. Im Ergebnis fällt die staatliche Förderung dann geringer aus oder entfällt ganz. Gleichzeitig sind die Ladesäulen aber nach Einschätzung der großen Mehrheit der Händler derzeit nicht wirtschaftlich zu betreiben. „In der aktuellen Situation ist es nicht zu verstehen, warum die Händler jetzt mit einem neugefassten Gesetz gezwungen werden sollen, noch mehr Ladesäulen auch an möglicherweise nicht geeigneten Standorten zu errichten. Jetzt sind Anreize gefragt, und nicht neue starre Vorgaben, die zu massiven Fehlsteuerungen führen können“, so Genth weiter. Verschärfungen im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) für den Einzelhandel seien zudem auch deshalb nicht angebracht, weil die im vergangenen März in Kraft getretene erste Fassung noch gar keine Wirkung entfalten konnte.