DSA und DMA: HDE sieht deutschen Handel durch weitreichende Neuregelungen stark belastet
Die gestern vom Europäischen Parlament angenommenen Regelungen zu den Verordnungen über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Ziel der Gesetze ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und für einen fairen Wettbewerb im digitalen Markt zu sorgen. Der HDE sieht in den weitreichenden Neuregelungen bei DSA und DMA allerdings eine erhebliche Belastung für den Einzelhandel in Deutschland.
„Der Kampf gegen digitale Monopole wird auf dem Rücken der kleinen und mittelständischen Händlerinnen und Händler in Deutschland ausgetragen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Sowohl DSA als auch DMA beinhalteten strenge und umfassende Verpflichtungen, die in der praktischen Umsetzung für die betroffenen Handelsunternehmen eine große Herausforderung darstellen würden. „Das Europäische Parlament lässt Interpretationsspielräume und Auslegungsfragen offen, die von essenzieller Bedeutung für die Anwendung von DSA und DMA sind“, erläutert Tromp. So sei etwa der Begriff der „dark patterns“ im DSA zu unbestimmt formuliert. Zwar könne die Kommission dazu Leitlinien herausgeben, diese lägen aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, was die Auslegung des Begriffs erschwere. „Wenn der Regelungsgehalt nicht eindeutig und klar ist, können Unternehmen diese Vorgaben nur schwer umsetzen. Hier muss die EU nachliefern“, betont Tromp.
Die Intention und grundsätzliche Stoßrichtung von DSA und DMA begrüßt der HDE hingegen. Wie auch vom HDE gefordert, ist im DSA kein generelles Verbot personalisierter Werbung vorgesehen. Diese wird vielmehr nur in Bezug auf Minderjährige verboten und grundsätzlich wird lediglich die Nutzung ausgewählter sensibler Daten untersagt. „Dass im DSA bestimmte Haftungsausschlüsse für Plattformen erhalten geblieben sind, ist ein Erfolg für alle Handelsunternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen und Online-Auftritten“, so Tromp weiter.
Insgesamt stellen die beiden Gesetze die umfassendsten Regelwerke in diesem Bereich und eine der weitreichendsten Neuregelungen in Europa dar. „Die Regelungen stellen dabei hohe Anforderungen, die nicht einfach zu bewältigen sein werden. Um am Ende nicht die Entwicklung und die Digitalisierung von Unternehmen zu verhindern, müssen offene Umsetzungsfragen rasch geklärt werden“, so Tromp und betont: „Es kommt jetzt darauf an, dass es eine einheitliche Umsetzung von DMA und DSA in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Geschieht dies nicht, würde der digitale EU-Binnenmarkt nicht funktionieren.“