EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie im EU-Parlament: HDE begrüßt Abstimmungsergebnis zur E-Ladeinfrastruktur, sieht aber Nachbesserungsbedarf
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht im Ergebnis der Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments zur EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie einige für den Einzelhandel wichtige und vom Verband angemerkte Aspekte aufgenommen. Zwar sind die Anforderungen zum Aufbau von Ladepunkten und zur Vorverkabelung von Parkplätzen für Einzelhändler weiter sehr hoch, doch ein neuer Passus verschafft den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung. Unter Berücksichtigung lokaler Beschaffenheiten und abhängig vom Bedarf der E-Mobilisten können die neuen Regeln noch angepasst werden.
„In der Abstimmung zur E-Ladeinfrastruktur haben die Abgeordneten des EU-Parlaments einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und sich gegen das Gießkannen-Prinzip entschieden“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Den Mitgliedstaaten müsse die Möglichkeit gegeben werden, bedarfsgerechte und auf die Anforderungen der E-Mobilisten zugeschnittene Lösungen zu entwickeln. „Auf eine rein quantitative, flächendeckende Errichtung von Ladepunkten zu setzen, geht am Bedarf vorbei, bringt die E-Mobilität nicht weiter und verursacht lediglich Investitionskosten“, so Gerstein weiter. Vor einigen Filialen des Einzelhandels gibt es beispielsweise Ladesäulen, die von Kundinnen und Kunden sehr häufig genutzt werden. Allerdings gibt es auch Standorte, an denen nur vereinzelt Autos vorfahren und die Kosten den Nutzen überwiegen. Der HDE hat sich daher von Beginn der Diskussion an gegen eine rein quantitative, flächendeckende Errichtung von Ladepunkten ausgesprochen. „Dass die Abgeordneten diesen Aspekt nun in der Abstimmung im Plenum aufgenommen haben, begrüßen wir sehr“, so Gerstein.
Mit Blick auf die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Ministerrat mahnt der HDE zur Formulierung eines finalen Gesetzgebungstextes, der ebenfalls flexiblere Möglichkeiten zur Ausgestaltung vorsieht. Nachbesserungsbedarf besteht laut Verband insbesondere bei den Regelungen zur Vorverkabelung von Stellplätzen. Mit der Verlegung einer angemessenen Zahl an Leerrohren könnten örtliche Gegebenheiten und technische Entwicklungen passgenauer berücksichtigt werden als es die inflationäre Verkabelung von Stellplätzen vorsieht. „Die Verlegung von Leerrohren kann für die spätere Nachinstallation von weiteren Ladepunkten sinnvoll sein und ist sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht die bessere Entscheidung“, so Gerstein. Schließlich würde man mit der Vorverkabelung viele Kilometer Kupfer unter die Erde bringen, die später möglicherweise nie genutzt würden. Leerrohre seien die bessere Wahl und auch vom aktuellen Gesetzgeber vorgesehen.
Die Trilog-Verhandlungen werden in den kommenden Wochen beginnen. Mit einer Einigung kann in den Sommermonaten gerechnet werden.