Gemeinsame Einkaufsregelungen: Überarbeitete EU-Vorschriften verdeutlichen Wert von Einzel- und Großhandelsallianzen für europäische Verbraucher
Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die neuen, im Juni von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien für horizontale Vereinbarungen positiv. Die Leitlinien enthalten unter anderem neue Regeln für den gemeinsamen Einkauf, welche den rechtlichen Rahmen für Einzel- und Großhandelsallianzen in Europa darstellen. Für die Unternehmen gewährleisten sie damit Rechtssicherheit und bestätigen die vielen Vorteile, die mit dem gemeinsamen Einkauf durch Einkaufs- und Großhandelskooperationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sind.
„Der gemeinsame Einkauf ermöglicht Einzel- und Großhändlern, bei Verhandlungen mit großen multinationalen Herstellern gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik. Viele Lebensmitteleinzelhändler agierten teilweise nur national und stünden in einem intensiven Wettbewerb zueinander. „Bei der Warenbeschaffung stehen sie dann multinationalen Industrieunternehmen gegenüber, die ihre Produkte global vertreiben und damit im Vergleich zum Handel vielfache Umsätze und Renditen von teilweise über zwanzig Prozent erzielen, während sich die Margen des Handels regelmäßig unterhalb von fünf Prozent bewegen und mitunter sogar nur ein bis drei Prozent betragen“, so Gerstein weiter. Handelsallianzen auf europäischer Ebene seien die Antwort auf die zunehmende Marktmacht und Konzentration multinationaler Konzerne der Lebensmittelindustrie. „Sie helfen, das Machtungleichgewicht der Lebensmitteleinzelhändler gegenüber den internationalen Konzernen wieder etwas in die Balance zu bringen, sodass ansatzweise Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe möglich werden“, betont Gerstein. Dies trage ganz wesentlich dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher gerade auch in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten mit besseren Preisen zu unterstützen.
Zudem bieten die neuen Vorschriften laut HDE auch hilfreiche Anhaltspunkte für ein rechtssicheres Verhalten in der Lieferkette. So werde beispielsweise die Frage beantwortet, wann die Verhandlungen mit den Lieferanten abgebrochen werden können. „Die Leitlinien bestätigen den Wert harter Verhandlungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Gerstein. In den Leitlinien werde festgestellt, dass harte Verhandlungen letztlich zu besseren Verbraucherpreisen und einer größeren Auswahl führten. Diese Klarstellungen seien insbesondere eine gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU.
Die neuen Leitlinien werden nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.