BGH-Entscheidung zur Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren gibt Einzelhandel Rechtssicherheit
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Wie nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. Juni 2023 zu erwarten war, kann die marktübliche und in der Preisangabenverordnung ausdrücklich vorgesehene Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren nun auch in Zukunft weiter praktiziert werden. Eine Sicherheitsleistung, wie beispielsweise das Flaschenpfand, ist demnach bei der Preisauszeichnung im Einzelhandel nicht in den Gesamtpreis einzubeziehen, sondern kann weiterhin separat neben dem Preis für die Ware ausgewiesen werden.