Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch
Wie bereits in den vergangenen Jahren bleiben Gutscheine auch 2023 das beliebteste Weihnachtsgeschenk, gefolgt von Spielwaren, Büchern und Schreibwaren. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2026 eingelöst werden.