Aufbau von Photovoltaik im Handel: Vergütungen für Einspeisung verbessern
Mit Blick auf die heutige erste Lesung des Gesetzes für Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie des Gesetzes zur Beschleunigung des Erneuerbaren Ausbaus im Bundestag sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
„Wir brauchen den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Einzelhandel steht zu den Zielen der Bundesregierung und ist bereit, die Potentiale seiner Dachflächen für den Aufbau von Solarstromanlagen zu nutzen. Dafür müssen allerdings die Einspeisevergütungen und die Förderungen wirtschaftlich sinnvolle Investitionen ermöglichen. Da ist noch Einiges an Verbesserungspotential“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
So sieht der HDE insbesondere bei der Differenzierung der Einspeisevergütung großen Handlungsdruck. „Nach der aktuell vorgesehenen Regelung wird Kapazität verschenkt. Da lohnt sich der Aufbau von Solaranlagen für die Handelsunternehmen ausschließlich für den Eigenverbrauch des produzierten Stroms. Wenn darüber hinaus Dachfläche für Solarstromerzeugung vorhanden ist, lohnt sich die Einspeisung in das Netz nicht. Das hemmt den Aufbau unnötig“, so Genth weiter. So werde der Einzelhandel mit seinen 450.000 Verkaufsstellen die Potenziale für den Ausbau nicht heben können. Die ehrgeizigen Ziele von 22 Gigawatt Zubau an Photovoltaik pro Jahr könnten nur mit entschlossenen und mutigen Förderprogrammen erreicht werden.
Und auch für die Errichtung einer Parkplatz-Photovoltaik-Anlage gibt es aus Sicht des HDE keine ausreichenden Anreize. Die Kosten für eine Carport-Anlage für den Einzelhandel betragen rund das dreifache einer typischen Photovoltaik-Aufdachanlage. Genth: „Eine Vergütung von knapp über 6 Cent/kWh reicht damit bei weitem nicht aus. Die Handelsunternehmen müssen in die Lage versetzt werden, solche Investitionen wirtschaftlich tätigen zu können. Erfolg kann es nur geben, wenn sich das auch rechnet.“