DSA und DMA: HDE warnt vor Verschärfung europäischer Verordnungen über digitale Dienste
Von zentraler Bedeutung für den Einzelhandel ist die Schaffung eines sicheren und offenen digitalen Raumes, der europäische Werte und die Kundschaft in den Mittelpunkt stellt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungen über digitale Dienste (Digital Services Act) und über digitale Märkte (Digital Markets Act) daher als wichtige Beiträge.
Angesichts derzeit diskutierter Verschärfungen warnt der HDE jedoch vor undifferenzierten Verboten und Belastungen für Handelsunternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen und Online-Auftritten.
„Spätestens die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig die digitale Präsenz für Händlerinnen und Händler ist. Ein zukunftsgerichtetes EU-Recht sollte daher Innovation und eine positive Nutzererfahrung ermöglichen statt einschränken“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Gemäß HDE-Forderung habe die EU-Kommission mit ihrem ursprünglichen Vorschlag von einer Plattformhaftung abgesehen. Sie sei sichtbar an einem Ausgleich der Interessen zwischen Plattformen und Handelsbetrieben beziehungsweise Nutzern interessiert gewesen. Die von der Berichterstatterin im EU-Parlament vorgelegten Verschärfungen insbesondere in den Bereichen Verbraucherschutz, Sorgfaltsplichten und personalisierte Werbung seien nun allerdings drastisch und teilweise deplatziert. „Der Berichtsentwurf schießt weit über das Ziel hinaus und enthält etwa im Hinblick auf personalisierte Werbung Vorschläge, die die Geschäftsmodelle der gesamten europäischen Wirtschaft massiv bedrohen“, betont Tromp.
Mit dem Berichtsentwurf gerät der ursprüngliche Kommissionsvorschlag nach Einschätzung des HDE völlig aus der Balance. Die diskutierten Verschärfungen würden das weit verbreitete Modell des vergleichsweise niederschwelligen Verkaufs über Online-Marktplätze für alle Beteiligten stark einschränken. Denn auch die Plattformhändler müssten mit zusätzlichen Belastungen rechnen, beispielsweise bei der Übermittlung von detaillierten Produktinformationen an die jeweilige Plattform. Zudem würden Plattformen gezwungen, ihre Händler – und zwar nicht nur jene aus EU-Drittstaaten – stärker zu überprüfen und illegale Produkte deutlich vehementer zu sperren, um nicht selbst zur Verantwortung gezogen zu werden. „Dabei schließen sich ein hohes Datenschutzniveau und nutzungsorientierte Online-Werbung überhaupt nicht aus. Verbote sind daher vollkommen überflüssig“, so Tromp weiter. Wichtig sei vielmehr, dass sich die Politik faktenbasiert und sachlich mit dem Thema auseinandersetze.
Statt undifferenzierter Verbotsforderungen sei eine best-practice-basierte Herangehensweise der richtige Weg, um Verbesserungen für Nutzerinnen und Nutzer sowie die Wirtschaft zu erzielen. Die werbliche Nutzung personalisierter Daten müsse möglich bleiben, solange die Personalisierung den Grundsätzen der Klarheit, Transparenz und Nutzerkontrolle folge und somit auf Basis einer verantwortungsvollen Datentiefe erfolge sowie keine Risiken für den Datenschutz oder die Privatsphäre der Nutzer in Europa berge.