EU-Datengesetz: HDE kritisiert sektorübergreifenden Ansatz beim Datenaustausch
Den von der Europäischen Kommission im Rahmen der Europäischen Datenstrategie vorgestellten Verordnungsvorschlag für ein EU-Datengesetz (Data Act) bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Der Verband warnt vor ungerechtfertigten Eingriffen in die unternehmerische Freiheit und weist auf den bereits heute verantwortungsvollen, freiwilligen Datenaustausch entlang der Lieferkette hin.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen und insbesondere der sektorübergreifende Ansatz sind aus Sicht des HDE weder notwendig noch zielführend. Mit dem Datengesetz soll der Zugang zu Daten und deren Nutzung erleichtert werden, sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Behörden.
„Im Einzelhandel existiert schon heute ein vertrauensvoller Datenaustausch entlang der Lieferkette. Das funktioniert auf Basis der Vertragsfreiheit und der Freiwilligkeit, da braucht es keine neuen Vorgaben“, so Fabian Fechner, stellvertretender Leiter des HDE-Büros Brüssel. In der gemeinsamen Datennutzung in der Branche habe die EU-Kommission keine Lücken festgestellt. Die im Verordnungsvorschlag enthaltenen Datenzugangs- und Informationspflichten, Einschränkungen der Vertragsfreiheit und Anforderungen an die technische Ausgestaltung seien daher für den Einzelhandel ungerechtfertigt. „Weite gesetzgeberische Eingriffe in die unternehmerische Freiheit sind nur dann nachvollziehbar, wenn es ohne diese Maßnahmen zu Marktverzerrungen käme. Das ist im Einzelhandel nicht der Fall“, betont Fechner.
Der HDE kritisiert insbesondere den breiten, sektorübergreifenden und horizontalen Ansatz des Vorschlags. „Eine verbindliche und alle Wirtschaftszweige abdeckende Regelung birgt die Gefahr, einem verstärkten Datenaustausch entgegenzuwirken und Unternehmen von Investitionen in hochwertige Datensätze abzuhalten“, so Fechner weiter. Zudem seien die Datenzugangshürden für öffentliche Stellen extrem niedrig und die Schutzmechanismen für Geschäftsgeheimnisse absolut unzureichend. „Es wäre unverhältnismäßig, wenn den Behörden ohne klare Zugangskriterien eine einfache Beschlagnahmung kommerziell sensibler Daten erlaubt würde“, so Fechner. Um Rechtssicherheit zu schaffen, seien bestehende oder geplante sektorale Rechtsvorschriften sinnvoller als sektorübergreifende Regelungen. Auch durch Anreize für die freiwillige Weitergabe von Daten und Initiativen wie die Ausarbeitung von freiwilligen Musterverträgen könne man Unternehmen wirksamer zu einer verantwortungsvollen Weitergabe von Daten ermutigen.
Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission wird nun an den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament übermittelt, die sich für einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam auf einen Text einigen müssen. Mit einer Positionierung von Rat und Parlament ist nicht vor dem Herbst 2022 zu rechnen.