EU-Verpackungsverordnung: Ausnahmen für bestehende Pfandsysteme beibehalten
Nachdem der EU-Ministerrat am Montag seine Positionierung zur EU-Verpackungsverordnung gefunden hat, bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung, bestehende Pfandsysteme von den neuen Verpflichtungen auszunehmen. Dabei geht es vor allem um den Schutz des in Deutschland bewährten DPG-Pfandlogos, welches das Rückgrat des Einwegpfandsystems darstellt. Mit der europäischen Verordnung will der Gesetzgeber unter anderem neue Vorgaben zur Einführung von Pfandsystemen machen und verpflichtende Mehrwegquoten einführen.