EU-Zahlungsverzugsverordnung: Ablehnende Stellungnahme des Bundesrats ganz auf Linie des Einzelhandels
Die heute vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zum Entwurf einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr findet Unterstützung und Zustimmung beim Handelsverband Deutschland (HDE). Mit dem Verordnungsentwurf will die EU-Kommission die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr erheblich einschränken.
„Schon der Titel des Entwurfs führt die Bürger in die Irre, da damit nicht primär die pünktliche Zahlung gewährleistet, aber stattdessen die Vertragsfreiheit empfindlich eingeschränkt werden soll“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Künftig müssten Unternehmen nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Rechnung ihres Lieferanten immer innerhalb von 30 Tagen bezahlen, abweichende Vereinbarungen zu längeren Fristen wären unzulässig. Der Bundesrat lehnt die „starren Zahlungsziele“ des Verordnungsvorschlags nun ab. „Die Länderkammer hat zurecht erkannt, dass auch ein Lieferant ein Interesse an längeren Zahlungsfristen haben kann. Wie vom Bundesrat gefordert, muss es deshalb auch in Zukunft möglich bleiben, längere Zahlungsfristen zu vereinbaren, wenn dies für keine Vertragspartei grob unbilllig ist“, so Genth. Nur so werde dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Interessen der Parteien in den Vertragsbeziehungen hinreichend Rechnung getragen. Unflexible Regelungen sieht der HDE mit der Gefahr erheblicher Liquiditätsprobleme verbunden. „Sollte sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen durchsetzen, so befürchten wir für den Einzelhandel negative Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt und möglicherweise auch auf das Preisniveau. Kleinere Lieferanten hätten voraussichtlich Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren größeren Konkurrenten“, so Genth weiter.
Als vollkommen unverständlich bewertet der HDE den Wunsch der EU-Kommission, die Einhaltung der neuen Vorgaben mit einer eigenen Behörde überwachen zu wollen. Das bestehende Instrumentarium zur Durchsetzung zivilrechtlicher Vorgaben funktioniere bereits sehr effizient. „Wir reden viel von Entbürokratisierung und sollen dann ohne Not neue staatliche Stellen ohne konkreten Nutzen für die Wirtschaft etablieren“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. Dem ablehnenden Votum des Bundesrats, der auch darauf hinweist, dass neue Behörden immer mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten verbunden seien, sei dem entsprechend nichts hinzuzufügen.