Gewährleistungsrecht: Warenkaufrichtlinie eins zu eins umsetzen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei der Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie stark an den europäischen Vorgaben orientiert.
„Gerade der Non-Food-Einzelhandel, in dem das Gewährleistungsrecht eine besondere Bedeutung hat, gehört wegen der Anordnung der Ladenschließungen und der Geschäftsbeschränkungen zu den von der Covid-19-Krise besonders betroffenen Branchen.“, erklärt Georg Grünhoff, HDE-Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht. „Auf zusätzliche Belastungen sollte daher unbedingt verzichtet werden, um eine spätere Erholung im Einzelhandel nicht zu erschweren“, so Grünhoff weiter. Auch sind Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach ganz überwiegend mit der geltenden Rechtslage zufrieden.
An einigen Stellen sollten die Regelungen jedoch noch überarbeitet werden, um das Ziel der Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben zu verwirklichen und die Handhabbarkeit der neuen Vorschriften in der Praxis zu verbessern. So sollte die Haftung für Softwareaktualisierungen auf den Zeitraum beschränkt bleiben, in der die gesetzliche Pflicht zur Aktualisierung besteht. Verbrauchern sollte zusätzlich ein direkter Anspruch auf Softwareaktualisierungen gegen den Hersteller eingeräumt werden. Denn nur dieser ist tatsächlich in der Lage, ein Update bereit zu stellen.