HDE fordert Anpassung der Wirtschaftshilfen
Im Rahmen der Lockdown-Maßnahmen ist der Handel seit Monaten von wiederholten, langanhaltenden Schließungen betroffen. Zudem hat die sogenannte Bundesnotbremse weitere erhebliche Beschränkungen des Einzelhandels zur Folge.
Um dieses Sonderopfer auszugleichen, mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) die schnelle Auszahlung der zugesagten staatlichen Mittel an und fordert eine Anpassung der Wirtschaftshilfen.
„Viele Handelsunternehmen warten bis heute auf die Auszahlung der Wirtschaftshilfen. Dabei sind sie unmittelbar und außergewöhnlich schwer von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wie eine aktuelle Umfrage des HDE unter mehr als 750 Unternehmen ergab, warten 68 Prozent der Händler noch darauf, dass die beantragten Hilfen voll ausgezahlt werden. Bei 60 Prozent der befragten Unternehmen lag die Auszahlungsquote bei unter 50 Prozent. „Viele Händler befinden sich pandemiebedingt in einer Notlage. Sie sind auf schnelle und wirksame Unterstützung angewiesen“, betont Genth. Welche Folgen das Ausbleiben weiterer Hilfen hätte, zeigt die aktuelle HDE-Umfrage. Demnach sehen über 60 Prozent der Bekleidungs- und Textilhändler ihre Existenz in akuter Gefahr. Sie fürchten, ihr Geschäft noch in diesem Jahr aufgeben zu müssen. Diese Sorge besteht laut Umfrage auch bei mehr als der Hälfte der befragten Schuh- und Lederwarenhändler. „Die monatelangen Einschränkungen zehren an den Händlern. Die Lage im Nicht-Lebensmittelhandel ist extrem angespannt“, so Genth weiter. Daher müsse unbedingt Tempo in die Auszahlung der Hilfen kommen. Bislang laufe der Prozess zu schleppend.
Mit Blick auf den anhaltenden Lockdown hält der HDE darüber hinaus eine Aufstockung der Hilfen für den Einzelhandel für gerechtfertigt. „Gerade größere mittelständische Händler können innerhalb des aktuell bestehenden Beihilferahmens nur Teile ihrer Fixkosten decken. Hier müssen die Wirtschaftshilfen angepasst werden“, so Genth. Notwendig sei eine Anhebung des Maximalbetrags der Beihilfe von derzeit zehn Millionen Euro pro Unternehmen auf 70 Millionen Euro. Zudem müsse die monatliche Höchstgrenze für Hilfen von 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen auf drei Millionen Euro angehoben werden. „Wird an den bestehenden Obergrenzen festgehalten, können viele betroffene Unternehmen die entstandenen Schäden nicht kompensieren“, so Genth weiter.