HDE sieht Anpassungsbedarf bei Energiepreisbremsen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Gesetzesvorhaben zur Einführung von Gas- und Strompreisbremsen. Beide Maßnahmen sind aus Sicht des Verbandes wichtige Instrumente zur Bewältigung der Energiekrise. Allerdings sieht der HDE insbesondere mit Blick auf den geplanten Referenzzeitraum Bedarf für Nachbesserungen.
„Die hohen Energiekosten sind für Händlerinnen und Händler nicht zu stemmen. Sie mit Preisbremsen bei der Bewältigung der Energiekrise zu unterstützen, ist ein wichtiger Schritt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Gesetzesvorhaben für die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse seien beide grundsätzlich richtig angelegt. „Die Energiepreisbremsen sind branchenoffen ausgestaltet und unterscheiden nur zwischen Groß- und Normalverbrauchern“, so Genth weiter. Wie anfänglich geplant nur die Industrie zu stützen, wäre nicht richtig gewesen. Ein Erfolg sei zudem, dass mit Blick auf die Strompreisgrenze eine Senkung der Grenze für Großverbraucher von 100.000 kWh auf 30.000 kWh erreicht werden konnte. „Dadurch ist es gelungen, mehr Unternehmen den Zugang zu einem Strompreis von 13 Cent zu ermöglichen“, erklärt Genth.
Ein Problem ist aus Sicht des HDE der im EU-Beihilferahmen festgelegte Referenzzeitraum 2021. „Viele Handelsunternehmen waren im vergangenen Jahr vom Lockdown betroffen. Die Werte aus dem Jahr 2021 sind daher überhaupt nicht repräsentativ“, betont Genth. Hier bestehe dringender Nachbesserungsbedarf. Es müsse einen Korrekturfaktor zur Berücksichtigung von Lockdown-Zeiten geben. Aufgrund der Komplexität beider Gesetze seien im Zuge der praktischen Umsetzung zudem weitere Probleme zu erwarten, die es im laufenden Prozess zu lösen gelte.