Künstliche Intelligenz: HDE spricht sich klar für Beibehaltung des risikobasierten Ansatzes im AI-Act aus
Mit Blick auf die laufenden Trilogverhandlungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI), den sogenannten AI-Act, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE), den risikobasierten Ansatz nicht aus den Augen zu verlieren. Der vorgeschlagene AI-Act hat unter anderem zum Ziel, KI-Systeme durch einen einheitlichen Rechtsrahmen zu klassifizieren und je nach Risiko mit bestimmten Anforderungen und Vorgaben zu belegen. Angesichts der Bedeutung von KI für die Zukunft des Einzelhandels warnt der HDE vor einer Überregulierung.
„Für Händlerinnen und Händler wird künstliche Intelligenz immer weiter an Bedeutung gewinnen. Sie hat das Potenzial, die Branche zu revolutionieren“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. KI könne etwa Schnittstellen zwischen Handel und Kundschaft verbessern oder Verwaltungsaufgaben automatisieren. Um den Einzelhandel und den gesamten EU-Binnenmarkt in diesem Bereich zu stärken und nicht auszubremsen, sei eine klare, rechtssichere und verhältnismäßige Regulierung wichtig. „Bei der Regulierung durch den AI-Act muss der risikobasierte Ansatz beibehalten werden, den die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag verfolgt“, so Tromp weiter.
Von großer Bedeutung ist aus Sicht des HDE dabei unter anderem die Definition von KI-Systemen sowie die Frage, wann diese als Hochrisiko-KI einzustufen sind. „Sollte es zu einer unklaren Definition von KI kommen, würde das in der Praxis zu erheblichen Problemen bei der Anwendung und in der Auslegung führen“, betont Tromp. Daher sei es dringend notwendig, das Verständnis des KI-Begriffs klarzustellen. Das Ziel müsse die Einigung auf eine rechtssichere Definition sein. „Nicht jede einfache Softwareanwendung kann einem KI-System gleichgesetzt werden“, so Tromp weiter. Auch gelte es, die Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko klar zu umgrenzen. Würde es zu einer zu starken Ausweitung der Hochrisikoklassifizierung kommen, bestehe das Risiko, dass der risikobasierte Ansatz verloren ginge und es daraus in der Folge zu einer Überregulierung komme. Zudem müsse die Verordnung der Dynamik der technologischen Entwicklung entsprechende Anpassungen ermöglichen. „Der AI-Act sollte sich nicht selbst durch ein zu enges Regelungskorsett beschränken. Vielmehr sollte er durch flexible Vorgaben mit der stetigen Weiterentwicklung im Bereich KI Schritt halten können“, so Tromp.
Für eine rechtssichere Anwendbarkeit der Regulierung in der Praxis ist es laut HDE außerdem wichtig, die vom Europäischen Parlament vorgesehenen Regelungen zu Leitlinien für den AI-Act in den finalen Text zu übernehmen und zusätzlich alle vorgesehenen Leitlinien mit einer Frist zu versehen. Vorliegen sollten die Leitlinien mindestens zwölf Monate bevor Regelungen von den Betroffenen angewendet werden müssen. „Sonst besteht das Risiko, dass durch offene Auslegungsfragen die neuen Vorgaben nicht rechtskonform und effizient in der Praxis umgesetzt werden können“, so Tromp weiter.
Nachdem sich der Rat der Europäischen Union Ende 2022 auf seine Ausrichtung zum Vorschlag der Europäischen Kommission geeinigt hatte, hat das Europäische Parlament im Juni 2023 seine Verhandlungsposition angenommen und die Trilogverhandlungen haben begonnen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen.