Ladendiebstähle verursachen Milliarden-Schaden
Ladendiebstähle haben im Jahr 2021 wieder einen Schaden von über zwei Milliarden Euro verursacht. Die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstituts EHI zeigt, dass die Schadenssumme im letzten Jahr trotz der staatlich angeordneten Geschäftsschließungen und Frequenzbeschränkungen in Folge der Corona-Restriktionen und der insgesamt geringeren Frequenz in den Ladengeschäften im Vorjahresvergleich lediglich um vier Prozent gesunken ist.
„Diese Zahlen belegen die eingeschränkte Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die für 2021 einen Rückgang der Ladendiebstähle um 15 Prozent ausweist“, bemerkt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE). In der PKS für 2019 sei noch ausdrücklich auf das „große Dunkelfeld“ hingewiesen worden, welches nach der EHI-Studie auch für 2021 über 98 Prozent beträgt und damit die Aussagekraft der PKS erheblich einschränke.
„Der Schaden durch Ladendiebstähle im Milliardenbereich ist keine Kleinigkeit und belastet die Händler erheblich, gerade weil sie außerdem jährlich mehr als eine Milliarde Euro für die Diebstahlsprävention aufwenden“, stellt Genth klar. Das nach wie vor hohe Dunkelfeld belege, dass viele Händler nicht mehr motiviert seien, Ladendiebstähle zur Anzeige zu bringen. „Anzeigen werden in der Regel nur erstattet, wenn die Händler den Täter selbst überführen konnten,“ erläutert Genth. Auch weil im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie der Einsatz von Ladendetektiven zurückgefahren worden sei, könne der Rückgang der in der PKS erfassten Ladendiebstähle nicht überraschen.
„Die durch Ladendiebstähle verursachten hohen wirtschaftlichen Schäden treffen im Ergebnis auch den ehrlichen Verbraucher“, stellt Genth fest. Die Taten müssten daher konsequent strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden, um hier ein klares Stoppschild für Nachahmungs- und Wiederholungstäter aufzustellen. „Hier gibt es noch Luft nach oben“, so Genth. Das Justizsystem müsse noch konsequenter und effizienter arbeiten und auch entsprechend ausgestattet werden. Der HDE unterstütze daher die Vereinbarung der Koalitionspartner, den Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern zu verstetigen und um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern.