Ökodesign-Richtlinie: HDE mahnt zu Augenmaß bei Anforderungen an Handel
Mit Blick auf die heutige Vorstellung der überarbeiteten EU-Ökodesign-Richtlinie durch die EU-Kommission betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung der Gesetzgebung für produktspezifische Nachhaltigkeit in den Bereichen Reparierbarkeit, Haltbarkeit oder Energieverbrauch. Gleichzeitig warnt der Verband vor unrealistischen Anforderungen an Handelsunternehmen und mahnt zu Augenmaß bei EU-Initiativen für nachhaltige Produkte. Kritisch sieht der HDE insbesondere, dass der Anwendungsbereich ausgeweitet werden soll und eine Verschärfung der Nachhaltigkeitskriterien vorgesehen ist.
„Die Ökodesign-Richtlinie ist ein gutes Instrument, um Nachhaltigkeitskriterien produktspezifisch zu adressieren. Eine horizontale Regelung im EU-Verbraucherrecht macht keinen Sinn. Dafür sind die Charakteristika der einzelnen Produkte zu unterschiedlich“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Anwendung fand die Ökodesign-Richtlinie bislang vor allem bei energieverbrauchsrelevanten Produkten, etwa bei Spülmaschinen und Glühbirnen. Mit der von der EU-Kommission vorgestellten Überarbeitung der Richtlinie soll eine Ausweitung ihres Anwendungsbereiches auf eine bedeutend breitere Produktpalette erfolgen. Da zudem eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitskriterien geplant ist, warnt der HDE davor, über das Ziel hinauszuschießen. „Wichtig ist, die zur Bearbeitung stehenden Produktgruppen sinnvoll zu wählen. Handelsbetriebe dürfen nicht mit einem Anforderungskatalog konfrontiert werden, der sich horizontal durch alle Produktgruppen zieht“, so Gerstein weiter. Daher müssten die Nachhaltigkeitskriterien in spezifischen delegierten Rechtsakten und unter Beteiligung betroffener Akteure ausgearbeitet werden.
Die von der EU-Kommission ebenfalls vorgesehene Offenlegung unverkäuflicher Warenbestände ist aus Sicht des HDE keine wirksame Strategie im nachhaltigen Umgang mit Retouren und Warenüberhängen. „Weitaus zielführender wäre die Abschaffung von gesetzlichen Regelungen, die erst zu unverkäuflichen Warenbeständen führen“, betont Gerstein. Eine Herausforderung sei etwa das Widerrufsrecht im Fernabsatz auch für übermäßig in Gebrauch genommene Waren, das zu einem Überhang an häufig unverkäuflicher Ware beitrage. „Auch gesetzliche Hindernisse bei der sinnvollen Weiterverwendung im Verkauf oder im Rahmen einer Spende müssen ausgeräumt werden“, so Gerstein. Der HDE setze sich daher für ausreichende Übergangs- und Abverkaufsfristen ein, die Handelsunternehmen die Reduzierung von Warenüberhängen erleichtern würden.