Unternehmen bei Teststrategie auf Verfügbarkeit von Tests angewiesen
Eine gesetzliche Testpflicht für Unternehmen ist nach Auffassung des Handelsverbands Deutschland (HDE) nicht der richtige Ansatz.
Die aktuellen Diskussionen über die Einführung einer solchen Testpflicht bewertet der HDE entsprechend kritisch. Der Handel teste seine Beschäftigten bereits auf freiwilliger Basis regelmäßig. Um weiterhin umfassende Tests durchführen zu können, müsse zunächst die Verfügbarkeit von Corona-Tests sichergestellt werden.
„Viele Handelsunternehmen engagieren sich freiwillig und bieten ihren Mitarbeitern schon jetzt kostenlose Corona-Tests an. Doch sie sind darauf angewiesen, dass Tests in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen“, betont HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Derzeit herrsche am Markt allerdings ein Mangel an Corona-Tests. Zudem komme es bei der Auslieferung bestellter Tests häufig zu erheblichen Verzögerungen. Hier stoße nicht nur das Engagement der Unternehmen an seine Grenzen, sondern auch die diskutierte Testpflicht.
„Auch eine Testpflicht räumt die Probleme in der Lieferbarkeit der Tests nicht aus“, so Genth. Zudem seien zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen hinsichtlich einer etwaigen Verpflichtung ungeklärt. „Sollten Unternehmen dennoch zu Tests verpflichtet werden, bräuchte es zwingend eine ausdrückliche Beschränkung auf die unkomplizierteren Selbsttests sowie auch umfassende Erstattungsansprüche wegen der dadurch anfallenden Kosten“, so Genth weiter. Viele Nicht-Lebensmittelhändler befänden sich pandemiebedingt in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage und könnten den finanziellen Aufwand nicht dauerhaft alleine stemmen. Zudem müsse die Schaffung kostenintensiver Doppelstrukturen verhindert werden. „Man sollte über eine bessere Verzahnung von Tests in Unternehmen und den für Privatpersonen kostenlosen Bürgertests nachdenken“, so Genth.