UTP: HDE fordert in Anhörung erneut Eins-zu-eins-Umsetzung
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat den Gesetzgeber erneut davor gewarnt, bei der Umsetzung der UTP-Richtlinie über die EU-Vorgaben hinauszugehen. Seine Forderungen führte der HDE am Montag im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft aus.
Besprochen wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit dem die europäische UTP-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit der UTP-Richtlinie will die EU die Vertragsgestaltungsmöglichkeiten in den Vertragsbeziehungen der Lebensmittellieferkette erheblich einschränken, um die Ertragslage der Landwirte zu verbessern.
„Der nun zur Umsetzung anstehende Richtlinienentwurf wurde bereits im EU-Gesetzgebungsprozess erheblich verschärft, ohne dass die wettbewerbsökonomischen Folgen dieser zusätzlichen Regulierungen abgeschätzt worden wären“, erläutert Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Die nun im parlamentarischen Verfahren diskutierte Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Großunternehmen der Industrie und weitere Verbote grundsätzlich effizienzsteigernder Vertragsgestaltungsformen sei mit der Gefahr schwerwiegender Marktstörungen verbunden.
„Verschärfte Regulierungen sind nicht erforderlich, weil nach einer anonymen und repräsentativen Befragung der Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels durch das Bundeskartellamt 80 Prozent der Befragten keine Probleme in der Vertragsbeziehung gemeldet haben“, stellt Schröder fest. Gesetzliche Einschränkungen der Vertragsgestaltungsmöglichkeiten würden vor allem kleine Lieferanten des Einzelhandels treffen.
„Listungsgebühren und Werbekostenzuschüsse schützen kleine und mittlere Hersteller vor der Verdrängung durch große, internationale agierende Industriekonzerne und müssen daher auch in Zukunft möglich bleiben“, appelliert Schröder an die Parlamentarier des Bundestages. Großkonzerne seien nicht schutzbedürftig, sondern verfügten selbst über erhebliche Angebotsmacht gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel. „Der Gesetzgeber sollte daher dringend auf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der EU-Regeln verzichten“, so Schröder.