UTP-Richtlinie eins zu eins umsetzen
Anlässlich der im Bundestag anstehenden Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit dem die europäische UTP-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll, warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Verschärfungen des Regierungsentwurfs. Mit der UTP-Richtlinie will der EU-Gesetzgeber kleinere landwirtschaftliche Erzeuger und Hersteller bei den Vertragsverhandlungen mit größeren Abnehmern besser schützen. Nun wollen die Regierungsfraktionen auch internationale Großkonzerne mit Milliardenumsätzen in den Schutzbereich einbeziehen.
„Der EU-Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich der Neuregelung bewusst auf kleine und mittelgroße Vertragspartner beschränkt, um Marktstörungen zu vermeiden“, erläutert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Richtlinie greife intensiv in die Vertragsbeziehungen der Lebensmittellieferkette ein, um die Verhandlungsposition der Lieferanten und Erzeuger zu stärken. „Wenn durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs nun die Marktposition von Großkonzernen verbessert wird, konterkariert dies die Ziele der EU“, stellt Genth fest. Die großen Lieferanten würden nämlich die neuen Vorschriften zur Margenverbesserung nutzen. Steigende Verbraucherpreise und verstärkte Konzentrationstendenzen wären die Folge. „Wenn gleichzeitig auch noch Listungsgebühren weitgehend verboten werden sollten, würde sich die Wettbewerbsposition mittelständischer Lieferanten durch die deutsche Gesetzgebung im Verhältnis zu ihren großen Konkurrenten weiter verschlechtern“, prognostiziert Genth. Ohne Listungsgebühren hätten kleinere Lieferanten deutlich schlechtere Chancen, ins Regal der Supermärkte zu gelangen. „Während die großen Konzerne mit umfangreichen Werbemaßnahmen Listungsdruck auf den Einzelhandel ausüben und sich so ihren Regalplatz sichern, verlieren die kleineren Lieferanten bei einem Verbot der Listungsgebühren eine Möglichkeit, bei unsicheren Erfolgsaussichten ihres Produkts gleichwohl eine Aufnahme ins Sortiment des Lebensmitteleinzelhandels zu erreichen.
„Die EU-Richtlinie geht bereits über die ursprünglichen Pläne der Kommission hinaus. Im Interesse der Verbraucher und eines funktionierenden Wettbewerbs sollten sich die Regierungsfraktionen im Bundestag auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung beschränken“, resümiert Genth.